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Hintergrund

Anerkennung von Vorleistungen

Du hast in der Vergangenheit bereits Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang absolviert, Berufserfahrung gesammelt oder eine berufliche Weiterbildung abgeschlossen?

Dann hast du die Möglichkeit, diese erbrachten Vorleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf dein Studium anrechnen zu lassen. Der große Vorteil: Du verkürzt deine Studiendauer und reduzierst deine Studiengebühren – du sparst also Zeit und Geld!

Diese Vorleistungen kannst du dir anrechnen lassen

Bachelor-Studium

Hochschulische Vorleistungen*

  • Leistungsübersicht
  • Zugehöriges Modulhandbuch

Partnerstaedte (Alternative)_1

Aus- oder Weiterbildung

  • Abschlusszeugnis
  • Zugehöriger Rahmenplan

Berufserfahrung

  • Arbeits- oder Zwischenzeugnis
Zertifikat

Zertifikate

  • Zertifikat
  • Inhaltsbeschreibung inkl. Nachweis des Zeitaufwandes
Zulassungsvoraussetzungen (Alternative)

Abitur/Fachabitur

  • Abschlusszeugnis
  • Zugehöriger Rahmenplan

    *Auf Mastermodule können folgende Vorleistungen anerkannt werden: Vorleistungen aus einem Masterstudium (DQR 7), Vorleistungen aus sieben- und achtsemestrigen Bachelorprogrammen mit 210 bzw. 240 ECTS-Punkten. Hier können bei festgestellter Äquivalenz Leistungen aus den höheren Bachelorsemestern für Module der ersten zwei Fachsemester (nur bei Masterstudiengängen mit 120 bzw. 90 ECTS-Punkten) anerkannt werden.

    So sparst du Zeit und Geld

    Dir werden Inhalte anerkannt? Perfekt, denn dann musst du bestimmte Module nicht mehr absolvieren – und sparst pro anerkanntem ECTS-Punkt 39€. Deine finanzielle Kostenersparnis durch die Anerkennung reduziert die reguläre Gesamtsumme und wird am Ende deines Studiums berücksichtigt.

    Rund um die Anerkennung – unsere FAQs

    Von einer Anerkennung spricht man, wenn hochschulisch erworbene Kompetenzen auf einen Studiengang anerkannt werden. Dies umfasst nur Leistungen, welche im Rahmen eines Hochschulstudiums in Deutschland oder im Ausland erbracht wurden. Eine Anerkennung ist möglich, sofern die Vorleistungen bzgl. Niveau, Umfang und Inhalt äquivalent sind.

    Von einer Anrechnung spricht man, wenn außerhochschulisch erworbene Kompetenzen auf einen Studiengang angerechnet werden. Dies umfasst den Kompetenzerwerb, welcher im Rahmen von Zertifikaten, Aus-, Fort- oder Weiterbildungen oder praktischer Erfahrung stattgefunden hat. Eine Anrechnung ist möglich, sofern die nachgewiesenen Kompetenzen bzgl. Niveau, Umfang und Inhalt gleichwertig sind. Der Gesamtumfang der Anrechnung darf gemäß §16 (2) Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil, hierbei die Hälfte der insgesamt zu erwerbenden ECTS-CP des Studienganges nicht überschreiten.

    Eine Anerkennungs- und Anrechnungsprüfung erfolgt nur auf Antrag. Dies gilt auch für Folgeanträge.

    Wenn Sie sich Vorleistungen auf Ihr Studium bei uns anerkennen bzw. anrechnen lassen möchten, stellen Sie einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen an anerkennung@hs-fresenius.de. Für diese Prüfung benötigen wir je nach Art der Leistung verschiedene Unterlagen:

    Hochschulische Vorleistungen*– Leistungsübersicht
    – zugehöriges Modulhandbuch
    Aus- oder Weiterbildung (auf DQR 7 auch auf Mastermodule anrechenbar)– Abschlusszeugnis
    – zugehöriger Rahmenlehrplan
    Berufserfahrung (auch auf Mastermodule anrechenbar)– Arbeits- oder Zwischenzeugnis
    Zertifikate (auf DQR 7 auch auf Mastermodule anrechenbar)– Zertifikat
    – Inhaltsbeschreibung inkl. Nachweis Zeitaufwand
    Abitur/Fachabitur (nur auf Module der ersten zwei Fachsemester nach Studienverlaufsplan im Bachelor anrechenbar)– Abschlusszeugnis
    – zugehöriger Rahmenlehrplan

    *auf Mastermodule können folgende Vorleistungen anerkannt werden:

    • Vorleistungen aus einem Masterstudium (DQR 7)
    • Vorleistungen aus sieben- und achtsemestrigen Bachelorprogrammen (210 ECTS-Punkte bzw. 240 ECTS-Punkte).

    Hier können bei festgestellter Äquivalenz Leistungen aus den höheren Bachelorsemestern für Module der ersten zwei Fachsemester (nur bei Masterstudiengängen mit 120 bzw. 90 ECTS-CPs) anerkannt werden

    Bei der Anerkennung bzw. Anrechnung von Modulen erhalten Sie eine Kostenreduktion pro anerkannten bzw. angerechneten ECTS-CP. Die Summe der anerkannten bzw. angerechneten ECTS-CP ergibt sich aus dem Umfang der einzelnen anerkannten bzw. angerechneten Module. Ihre finanzielle Kostenersparnis durch Anerkennung bzw. Anrechnung von Vorleistungen reduziert die reguläre Gesamtsumme und wird am Ende Ihres Studiums berücksichtigt. Ihre monatlichen Studiengebühren und Ihre Vertragslaufzeit bleiben davon unberührt. Ihre Kostenersparnis reduziert die Anzahl Ihrer Raten zum Ende Ihres Studiums und/oder führt ggf. zu einer geringen Abschlussrate.

    Für bereits gebuchte Module ist eine nachträgliche Anrechnung/Anerkennung möglich, sofern hier noch keine Prüfungsleistung angemeldet wurde §16 (5) Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil. Weiterhin gilt, dass für bereits gebuchte Module die Kostenreduktion entfällt. Der Zugriff auf nicht gebuchte Module ist mit der Anerkennung bzw. Anrechnung nicht mehr möglich.

    Bitte beachten Sie, dass in anderen Studienformaten andere Bedingungen gelten können.

    Leistungen aus einem vorherigen Bachelorstudium können i.d.R. nicht für Module in den Masterstudiengängen anerkannt werden, weil hier nicht von einem äquivalenten Niveau der Lernziele ausgegangen werden kann. Eine Ausnahme bildet die Anerkennung von Leistungen aus sieben- und achtsemestrigen Bachelorprogrammen (210 ECTS-Punkte bzw. 240 ECTS-Punkte). Hier können bei festgestellter Äquivalenz Leistungen aus den höheren Bachelorsemestern für Module der ersten Mastersemester (nur bei Masterstudiengängen mit 120 bzw. 90 ECTS-CPs) anerkannt werden.

    Bei Fragen zur Anrechnung bzw. Anerkennung wenden Sie sich an anerkennung@hs-fresenius.de.

    Nein, die erstmalige rechtsverbindliche Anmeldung zu einer Prüfung, schließt gemäß §16 (5) Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil, den späteren Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung entsprechend der zuvor anderweitig erbrachter Prüfungsleistungen aus. Dies gilt auch im Falle eines der rechtsverbindlichen Anmeldung nachfolgenden rechtswirksamen Prüfungsrücktritts.

    Nein, eine anerkannte bzw. angerechnete Leistung gilt als bestanden und kann gemäß §16 (6) Prüfungsordnung, Allgemeiner Teil, nicht wiederholt werden.

    Eine pauschale Anrechnung bezieht sich auf die pauschalisierte Anrechnung von Aus-, Weiter- oder Fortbildungen, d.h. dass bei Vorlage der Abschlussurkunde je nach Studiengang automatisch verschiedene Module unter Einhaltung der formalen Kriterien angerechnet werden können.

    Grundlage für die pauschale Anrechnung bilden die allgemein gültigen Rahmenlehrpläne der IHK und KMK. Die pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten werden stetig neu geprüft und erweitert.

    Bitte beachten Sie, dass keine automatische rückwirkende Anpassung der ursprüngliche Anrechnungsmitteilung erfolgt.

    Sollten Sie eine individuelle Prüfung auf Anrechnung oder erneute Prüfung auf pauschale Anrechnung wünschen, stellen Sie einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen an anerkennung@hs-fresenius.de.

    Offene Fragen?

    Du hast detaillierte Fragen zu deinem Studiengang oder der Anerkennung von Ausbildungsinhalten?

    Dann buch dir ganz einfach einen persönlichen Beratungstermin – oder ruf uns direkt an.

    Wir sind montags bis freitags von 9:30 bis 17:30 Uhr gerne für dich da und nehmen uns Zeit für deine individuellen Fragen.